Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden. Wir empfehlen auch dringend, die Flüssiggasanlage nur von anerkannten Experten einbauen, umbauen oder instand setzen zu lassen.
Bei der Erstprüfung bekommt man ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.
Achtung: Ab 19. Juni 2025 fordert der § 60 StVZO eine verpflichtende Prüfung gemäß G607 für alle Zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit einer entsprechenden Gasanlage. Die Prüfung G607 ist dann eine eigenständige Anforderung als Nachweis.
Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.
Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit.